Am 11. Oktober 2017 fand in Leipzig das zweite öffentliche Hearing statt, welches ausschließlich den sexuellen Kindesmissbrauch in der DDR thematisierte.
Ein bedeutsamer Tag
Dieser Tag war für die Betroffenen von Heimerziehung in der DDR ein sehr bedeutsamer Tag. Denn für die Betroffenen von sexualisierter Gewalt war im Zuge der Missbrauchsdebatte 2010 die wissenschaftliche Aufarbeitung des vergangenen sexuellen Kindesmissbrauchs im familiären und institutionellen Bereich von besonderer Wichtigkeit.
Durch den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs erfolgte auf Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages im März 2016 die Berufung der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs.
Die Aufarbeitungskommission untersucht alle Formen sexuellen Kindesmissbrauchs in der Bundesrepublik und ehemaligen DDR. Sie will Ausmaß, Art und Folgen der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendlichen aufzeigen und damit eine breite politische und gesellschaftliche Debatte zu einem Thema angestoßen, das noch immer tabuisiert wird.
Vertrauliche Anhörung – denn jede Geschichte zählt
Gemeinsam mit Betroffenen will die Aufarbeitungskommission aufdecken, welche Strukturen sexuellen Missbrauch in der Kindheit ermöglichen, was Hilfe und Intervention verhindert hat und welche Maßnahmen notwendig sind, um künftig Kinder und Jugendliche vor Missbrauch zu schützen.
In vertraulichen Anhörungen ermöglicht sie Betroffenen erstmals, ihre lange verschwiegene Missbrauchserfahrungen in Kindheit und Jugend mitzuteilen. Jede Geschichte zählt. Nur gemeinsam kann die Aufarbeitung des vergangenen sexuellen Kindesmissbrauchs gelingen.
Anerkennung und Aufarbeitung
Sehr viele wurden durch die Veranstaltung gestärkt. Es wurde ein Zeichen gesetzt, sexuellen Missbrauch in diesem Kontext anzuerkennn, aufzuarbeiten und die Mehfachbetroffenheit zu erkennen.

