Beratung

Beratungsstelle seit 2019

Die Betroffeneninitiative „Missbrauch in DDR-Heimen“ e. V. entstand 2014 aus der Selbsthilfegruppe „Verborgene Seelen“ in der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau. Der Verein betreut und begleitet Betroffene der DDR Heimerziehung bei ihrer Schicksalsklärung und unterstützt in Rehabilitierungsangelegenheiten, Aktenrecherchen die die eigenen Erfahrungen belegen, auch finden Betroffene von sexuellem Kindesmissbraucht (häuslich und institutionell) ebenfalls Unterstützung.

Der Verein änderte seinen Namen in »Betroffeneninitiative ehemaliger DDR Heimkinder« e.V. mit
Eintrag in das Vereinsregister am 09.01.2023

Neu seit 29.11.2019 zum Novellierten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz

Statt der bisher nötigen 180 Tage in politischer Haft, reichen nunmehr 90 Tage für den Erhalt der Opferrente.

Was wird rehabilitiert?

  • Entscheidungen, die der politischen Verfolgung dienten
  • Willkürakte
  • politisch begründete Unverhältnismäßigkeit zwischen Tat und verhängtem Strafmaß
  • rechtsstaatswidrige Einweisung in eine psychiatrische Anstalt oder in ein Kinderheim
  • Leben unter haftähnlichen Bedingungen (Zwangsarbeit, Jugendwerkhof)

Eine positive Rehabilitierungsentscheidung ist Voraussetzung für die Bewilligung von Ausgleichsleistungen.

Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau
Fischerdörfchen 15
04860 Torgau
Tel.: 03421 77 87 84 9 oder 03421 90 78 74 00

Beratungszeiten: Dienstag – Donnerstag 10:00 Uhr – 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung

Beratungsgespräche können Sie in der oben genannten Zeit telefonisch bzw. vor Ort in Anspruch nehmen

Ansprechpartnerin: Corinna Thalheim


Wir werden gefördert durch:

Den Sächsischen Landtag,der Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Sechstes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR

Gesetzgebungsverfahren | Datum 28. November 2019

Auch beinahe drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung und dem Ende des SED-Unrechtsregimes führen Betroffene noch Rehabilitierungsverfahren.

Die Gesetze zur Rehabilitierung von Opfern rechtsstaatswidriger Maßnahmen in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) und das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) sehen derzeit noch Fristen für Anträge auf Rehabilitierung und teilweise auch für die Geltendmachung von Leistungsansprüchen vor.

So können Anträge auf strafrechtliche, verwaltungsrechtliche oder berufliche Rehabilitierung nach § 7 Absatz 1 StrRehaG beziehungsweise nach § 9 Absatz 3 Satz 1 VwRehaG oder § 20 Absatz 2 Satz 1 BerRehaG zum Beispiel nur noch bis zum beziehungsweise bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 gestellt werden. Die Rehabilitierungsgesetze werden entfristet.

Außerdem sieht der Entwurf Änderungen im StrRehaG vor, mit denen den spezifischen Schwierigkeiten begegnet werden soll, die sich bei der Aufklärung des Sachverhalts im Rehabilitierungsverfahren für Personen stellen, die in einem Heim für Kinder oder Jugendliche in der DDR untergebracht wurden.

Für den Fall, dass das Gericht nicht feststellen kann, dass die Anordnung der Unterbringung in einem Heim für Kinder oder Jugendliche der politischen Verfolgung oder sonst sachfremden Zwecken diente, soll das Gericht diese Tatsache zugunsten der Antragstellerin oder des Antragstellers für festgestellt erachten können.

Darüber hinaus sollen Personen, die in einem Heim für Kinder und Jugendliche in der DDR untergebracht wurden, unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Unterstützungsleistungen nach § 18 StrRehaG erhalten, wenn die Unterbringung angeordnet wurde, weil zeitgleich mit dieser eine freiheitsentziehende Maßnahme, die mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar ist, an einer Person vollstreckt wurde, die die antragstellende Person nicht nur vorübergehend in ihren Haushalt aufgenommen und dort gepflegt, erzogen und beaufsichtigt hat.

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 42

Beratungsstelle seit 2019 Die Betroffeneninitiative „Missbrauch in DDR-Heimen“ e. V. entstand 2014 aus der Selbsthilfegruppe „Verborgene Seelen“ in der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau. Der Verein betreut und begleitet Betroffene der DDR Heimerziehung bei ihrer Schicksalsklärung und unterstützt in Rehabilitierungsangelegenheiten, Aktenrecherchen die die eigenen Erfahrungen belegen, auch finden Betroffene von sexuellem Kindesmissbraucht (häuslich und institutionell) ebenfalls […]

Hilfen-und Beratungsstellen

Webseiten und Links unter denen Sie Hilfe und Beratung finden.

Was Sie wissen müssen, wo Sie sich Hilfen holen und Beraten lassen.

Unter allen unten aufgeführten Links haben Sie die Möglichkeit sich zum Thema Missbrauch beraten zu lassen oder Hilfen zu suchen.
Auch als Angehöriger eines Betroffenen können Sie diese Anlaufstellen jeder Zeit in anspruch nehmen.

UBSKM

Aufarbeitungskommission

Was ist der UBSKM? (Video)