Jahresempfang UBSKM Berlin

Im Vordergrund des Empfangs standen die Würdigung der großen Dachorganisationen der Zivilgesellschaft und ihr Engagement bei der Prävention.

Berlin, 15. März 2016.

Im Anschluss an den „Fachtag Kindesmissbrauch“ lud der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zum Jahresempfang.

Eröffnet wurde der Empfang mit einem Grußwort des Staatssekretärs im Bundesfamilienministerium, Dr. Ralf Kleindiek:

„Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist ein schreckliches Verbrechen. Das Thema ist verstörend und schmerzlich, aber wir dürfen uns nicht hinter unserer Unsicherheit verstecken. Wir können und müssen dafür arbeiten, das Thema wach zu halten, Betroffenen zu helfen und Kinder zu schützen.“

Würdigung des Betroffenenrates und der Unabhängigen Kommission Aufarbeitung

Rörig würdigte ebenfalls das Engagement des Betroffenenrates. Er dankte dem Betroffenenrat für sein ehrenamtliches Engagement und seine enorme Unterstützung. Rörig: „Die Zusammenarbeit mit dem Betroffenenrat legitimiert meine Arbeit und mein Amt“, betonte Rörig, „die Expertise und die Perspektive der Betroffenen ist wichtigfür alle Bereiche, mit denen wir uns beschäftigen müssen: von der Prävention und Intervention über Hilfen bis zur Aufarbeitung!“

Auf dem Jahresempfang stellen sich auch erstmals die Mitglieder der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs vor und gaben erste Einblicke in die künftige Arbeit der Kommission. Ständige Gäste der Kommission sind zwei Mitglieder des Betroffenenrates, Tamara Luding und Matthias Katsch, sowie der Unabhängige Beauftrage Johannes-Wilhelm Rörig und die Leiterin seines Arbeitsstabes, Dr. Manuela Stötzel.

Staatssekretär Dr. Kleindiek stellt Verlängerung des Hilfsfonds für Betroffene in Familien in Aussicht

Das Grußwort von Staatssekretär Dr. Kleindiek wurde hinsichtlich des Fonds mit großer Spannung erwartet. In seinem Grußwort verkündete er, dass Anträge für den Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich über den 30. April 2016 hinaus gestellt werden können. Damit soll die Brückenfunktion, die das sogenannte Ergänzende Hilfesystem (EHS) hat, bis das bestehende Opferentschädigungsgesetz reformiert wird, weiter aufrechterhalten bleiben. Die noch notwendigen intensiven Gespräche und Abstimmungen zur konkreten Umsetzung sollen jetzt zeitnah geführt werden.